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Bewohnerparkausweis; Beantragung

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen) können sich bei den Gemeinden sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

Beschreibung

Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass in besonders belasteten Teilen von Gemeinden, Städten etc. im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, das Dauerparken auf die Bewohner des betroffenen Viertels beschränkt wird und für den restlichen Personenkreis nur sog. "Kurzzeitparken" möglich bleibt.

Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Voraussetzungen

  • tatsächlicher Wohnsitz und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich

Kosten

10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr der Geltungsdauer

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 19.10.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Franz Danner 08041 8047-12 
 

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