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Sterbefall im Ausland; Beurkundung

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Eltern des Verstorbenen
  • die Kinder des Verstorbenen
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen

Kosten

Nachbeurkundung im Sterberegister: 40,00 Euro

Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 09.03.2017

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Martina Scheck 08041 8047-10 
Franz Pölt 08041 8047-11 
 

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