Gemeinde Gaißach
Bahnhofstr. 8, 83674 Gaißach
Tel. 08041 / 8047-10
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www.gaissach.de
Öffnungszeiten: |
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Mo. - Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mo. | 13.00 - 18.00 Uhr |
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Die Beurkundung im Sterberegister umfasst die Vornamen, den Familiennamen des Verstorbenen und den genauen Zeitpunkt und den Ort des Todes.
Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:
Aus dem Sterberegister erstellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Sterberegisters) ausgestellt werden.
Die Beurkundung ist gebührenfrei. Jede Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig mit 10,00 Euro.
(Es können aber auch zweckgebundene Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, kostenfrei ausgestellt werden.)
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Martina Scheck | 08041 8047-10 | 2 | |
Franz Pölt | 08041 8047-11 | 1 |