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Schnelles Internet

Grossansicht in neuem Fenster: Bild_173Breitbandausbau in der Gemeinde Gaißach

 

Seit 2010 ist die Gemeinde Gaißach permanent bestrebt, für alle Bürger und Betriebe in Gaißach bestmögliche Bedingungen für den Zugang zum schnellen Internet zu schaffen bzw. im Rahmen der technischen Entwicklungen zu verbessern.

Maßgeblich hierzu sind die Fördermöglichkeiten des Freistaates Bayern und seit 2017 auch durch den Bund.

 

Die ersten Ausbaumaßnahmen begannen 2010 in Teilgebieten von Unter- und Obergries.

 

Mit dem Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern, gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014 wurde 2015 der Ortsteil Lehen erschlossen
(Förderverfahren 1).

 

2018 wurde von der Bayerischen Staatsregierung ein Förderprogramm zur Breitbanderschließung aufgelegt.
Die Gemeinde Gaißach hat hierzu bereits einen Förderantrag gestellt. Die Vorbereitungen zur Markterkundung haben begonnen.
Gleichzeitig ist beabsichtigt, auch die Fördergelder des Bundes für Schulen in Anspruch zu nehmen.

 

Seit April 2019 erfolgt der Ausbau derentlegenen Ortsteile, wie Unter- und Oberreuth, mit voraussichtlicher Fertigstellung gegen Ende des Jahres (Förderverfahren 2).

 

2019 stellt die Gemeinde Gaißach einen weiteren Förderantrag (Förderverfahren 3), mit dem insbesondere Betriebe, die noch kein schnelles Internet haben, mit einem Breitbandanschluß versorgt werden sollen.

 

Die Bundesinitiative, den allgemeinen Breitbandausbau zu fördern, will die Gemeinde nutzen, um die noch wenige Anwesen, die aufgrund von restriktiven Förderbestimmungen bisher außen vor blieben, mit dem schnellen Internet zu verbinden.

  

Anbieter des leitungsgebundenen schnellen Internets sind Vodafone (ehmals Kabel Deutschland), die Telekom und alle Provider, die das Telekomkabelnetz nutzen. Darüberhinaus stehen die schnellen LTE-Funkverbindunen der einschlägigen Mobilfunkanbieter zur Verfügung.


 

Nähere Auskünfte zum Breitbandausbau in der Gemeinde Gaißach im Rahmen des Förderverfahrens des Freistaates Bayern, gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014 finden sie nachstehend:

 

Für das vom Freistaat Bayern aufgelegte Förderprogramm sind gemäß der dafür geltenden Breitbandrichtlinie insgesamt 9 Schritte im Förderverfahren zu durchlaufen. In diesem Rahmen sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. veröffentlicht werden.

 

Ansprechpartner:
H. Pölt, Tel. 08041-8047-11, Mail verwaltung@gaissach.de

 

Informationen zum Förderverfahren 1 

2014 /2015: Ausbau Ortsteil Lehen

Informationen zum Förderverfahren 2

2017/2019 Ausbau entlegene Ortsteile

Informationen zum Förderverfahren 3 (Informationen ab 29.04.2019)

2019 neu Ausbau Gewerbegebiete, u.a.