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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Details Kosten
- Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)