Gemeinde Gaißach
Bahnhofstr. 8, 83674 Gaißach
Tel. 08041 / 8047-10
info@gaissach.de
www.gaissach.de
Öffnungszeiten: |
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Mo. - Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mo. | 13.00 - 18.00 Uhr |
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Gemeinde Gaissach | Online: http://gaissach.de/
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Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.
Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.
Die Verordnung über das Verhalten beim öffentlichen Baden (Badeverordnung vom 31. August 1993) des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ist zum 30.09.2013 außer Kraft getreten.
Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Martina Scheck | 08041 8047-10 | 2 | |
Franz Pölt | 08041 8047-11 | 1 |