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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.


Stand: 07.10.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Annemarie Hartl 08041 8047-16 
Johann Fischhaber 08041 8047-13 
 

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