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Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung

Für einen ausreichenden Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden durch die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Zuwendungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR).

Beschreibung

Nach dem Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) werden nach Maßgabe des Finanzausgleichgesetzes (FAG) Finanzhilfen zu Investitíonsmaßnahmen an förderfähigen Kindertageseinrichtungen gewährt,  soweit Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände die Investitionskosten tragen, (unmittelbar oder in Form eines Baukostenzuschusses).

Der Staat gewährt hierzu Finanzhilfen im Rahmen der für den kommunalen Finanzausgleich (siehe "Verwandte Themen") bereitgestellten Mittel.

Die Gewährung der Finanzhilfen setzt voraus, dass

  • die Kindertageseinrichtung nach dem BayKiBiG förderfähig ist und einen anerkannten Betreuungsbedarf deckt,
  • die Baumaßnahme aufsichtlich nicht zu beanstanden ist,
  • die Gesamtfinanzierung gesichert ist und
  • die Zuschusspflichtigen der Baumaßnahme hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt haben.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Förderrecht: (fakultatives) Widerspruchsverfahren )

Links

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Stand: 07.11.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Annemarie Hartl 08041 8047-16 
Johann Fischhaber 08041 8047-13 
 

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