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Bauland; Bereitstellung

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z.B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 02.08.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Franz Danner 08041 8047-12 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernBauland; Bereitstellung



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