Gemeinde Gaißach
Bahnhofstr. 8, 83674 Gaißach
Tel. 08041 / 8047-10
info@gaissach.de
www.gaissach.de
Öffnungszeiten: |
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Mo. - Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mo. | 13.00 - 18.00 Uhr |
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Gemeinde Gaissach | Online: http://gaissach.de/
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Eine Lotterie ist ein Spiel, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen einen bestimmten Einsatz ein vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses abhängiges Recht auf einen bestimmten Geldgewinn zu erwerben.
Eine Ausspielung (= Verlosung) unterscheidet sich von einer Lotterie dadurch, dass anstelle eines Geldgewinns Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden können. Findet die Ausspielung in geschlossenen Räumen statt, handelt es sich um eine Tombola.
Kleine Lotterien liegen vor, wenn die Summe der Entgelte für Lose den Betrag von 40.000 Euro nicht überschreitet (§ 18 Nr. 1 GlüStV). Diese Lotterien können unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Allgemeinverfügung durch die Regierung oder die Gemeinde genehmigt werden.
Erlaubnisbehörden für kleine Lotterien sind
Es ist empfehlenswert, zunächst bei der zuständigen Behörde (Regierung oder Gemeinde) zu erfragen, ob eine Erlaubnis für das Veranstalten einer kleinen Lotterie notwendig ist oder die Lotterie bereits als allgemein erlaubt gilt. Ist dies nicht der Fall, dann ist Einreichung eines formlosen Antrags und der unter "Erforderliche Unterlagen" angezeigten Unterlagen notwendig.
Eine Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung kann nur erteilt werden, wenn
Die Gebühr für die Erlaubnis einer Lotterie oder Ausspielung beträgt bei einem Spielkapital bis zu 30 Millionen Euro 1 v. T. des genehmigten Spielkapitals, mindestens jedoch 30 Euro.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Martina Scheck | 08041 8047-10 | 2 | |
Franz Pölt | 08041 8047-11 | 1 |