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Manöverschäden; Beantragung von Entschädigung
Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, die die NATO-Streitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Beschreibung
Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:
- Von den NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes abgewickelt:
- für das Gebiet Bayerns ohne Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
- für den Regierungsbezirk Unterfranken mit den Kreisen und kreisfreien Städten Aschaffenburg-Stadt, Aschaffenburg-Land, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart; Miltenberg; Röhn-Grabfeld, Schweinfurt-Stadt, Würzburg-Land: Regionalbüro Ost
- Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden
Fristen
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden.
Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen.
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
- ( Zivilprozess; Klage vor dem zuständigen Landgericht )
Stand: 10.03.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Franz Danner | 08041 8047-12 | 4 | |
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