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Marktgebühren; Zahlung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 03.05.2017

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Christina Frühholz 08041 8047-15 
Martina Scheck 08041 8047-10 
 


Weiterführende Links
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