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Messe; Durchführung

Nach § 64 Gewerbeordnung ist eine Messe eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. In der Praxis werden auch Veranstaltungen, die sich vorrangig an das allgemeine Publikum richtet als Messe bezeichnet.

Beschreibung

Messen sind ein wichtigstes Marketinginstrument und wesentlicher Impulsgeber für den nationalen und internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistern.

Informationen über die Messen in Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Verwandte Leistungen


Stand: 08.08.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Christina Frühholz 08041 8047-15 
Martina Scheck 08041 8047-10 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernMesse; Durchführung



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