Was erledige ich wo

drucken nach oben

Museum, Theater, Archiv; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Museen, Theater oder Archive, die von einer Kommune betrieben wird,

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 27.10.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Annemarie Hartl 08041 8047-16 
Johann Fischhaber 08041 8047-13 
 

zurück   zurück