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Obdachlose, Hilfen für

Beschreibung

Obdachlose, die ihren Lebensunterhalt (dazu zählt auch die Unterkunft) nicht aus eigenen Kräften ausreichend beschaffen können, erhalten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge Hilfe zum Lebensunterhalt. Daneben besteht ein Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, die geeignet sind, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Für die Beschaffung eines Obdachs hat die Gemeinde zu sorgen, in der der Obdachlose lebt.

Gemeinden; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle; Bezirke

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Kriegsopferfürsorge: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
    Sozialhilfe:
    Widerspruch,
    sozialgerichtliche Klage
    )

Verwandte Leistungen


Stand: 19.12.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Martina Scheck 08041 8047-10 
Franz Pölt 08041 8047-11 
 


Weiterführende Links
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