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Öffentlicher Personennahverkehr; Tarifgestaltung, Haltestellenplanung

Lankreise und/oder Gemeinden können für die Tarifgestaltung und Haltestellenplanung auf dem Gebiet ihres Landkreises oder ihrer Gemeinde zuständig sein.

Beschreibung

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Rechtsvorschriften


Stand: 23.09.2016

Redaktionell verantwortlich: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Annemarie Hartl 08041 8047-16 
Johann Fischhaber 08041 8047-13 
 

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