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Personalrat der Gemeindeverwaltung; Wahl

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.

Beschreibung

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.

Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.

  • Einstellungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 16.09.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Franz Pölt 08041 8047-11 
 

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