Gemeinde Gaißach
Bahnhofstr. 8, 83674 Gaißach
Tel. 08041 / 8047-10
info@gaissach.de
www.gaissach.de
Öffnungszeiten: |
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Mo. - Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mo. | 13.00 - 18.00 Uhr |
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Gemeinde Gaissach | Online: http://gaissach.de/
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Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Volks- und Förderschulen die Gemeinden und Schulverbände; die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Notwendig ist die Beförderung im Sinne der Vorschriften für den Besuch des regelmäßigen Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts an der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg
Ausnahme:
Die Beförderung der anderen Schüler:
haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber:
Wenn bei einer Familie die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung dieser Schüler einen Betrag von derzeit 420,- Euro (ab 1. August 2012) im Schuljahr überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag der aufgewendeten Fahrtkosten am Ende des Schuljahres auf Antrag erstattet.
Sonderregelung: Für Sozialhilfeempfänger und kinderreiche Familien entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenbeteiligung, d. h. die notwendigen Fahrtkosten werden für diese Schüler in voller Höhe erstattet.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (siehe "Weiterführende Links").
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Annemarie Hartl | 08041 8047-16 | 5 | |
Johann Fischhaber | 08041 8047-13 | 5 |