Was erledige ich wo

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Veranstaltungsraum der Gemeinde; Beantragung der Nutzung

Gemeinden können Freizeit- und Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene fördern, indem sie diesen kommunale Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Jugend-, Schul- oder Sportveranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in den Klassenräumen der Schulen, in Sporthallen oder auf Sportplätzen), durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden. Die Gemeinde entscheiden über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Kosten

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

Rechtsvorschriften


Stand: 07.10.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Annemarie Hartl 08041 8047-16 
 

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