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Wirtschaftsförderung; kommunal

Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.

Beschreibung

Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.

Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen" - "Wirtschaftsförderung; staatlich".

Verwandte Leistungen


Stand: 12.04.2017

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Stefan Fadinger 08041 8047-14 
Annemarie Hartl 08041 8047-16 
Johann Fischhaber 08041 8047-13 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernWirtschaftsförderung; kommunal



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