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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Beschreibung

Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.

Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.

Kosten

Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 10.04.2017

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Martina Scheck 08041 8047-10 
Franz Pölt 08041 8047-11 
 

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