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Feuerwehr; Feuerwehrdienst

In Bayern kümmern sich fast 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei knapp 7.700 Freiwilligen Feuerwehren in Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und ca. 230 Werk- und Betriebsfeuerwehren.

Beschreibung

Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitstellen.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.

In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 63. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.

Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber. Konkrete Informationen über die Feuerwehr am jeweiligen Wohnort kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten.

Voraussetzungen

Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:

  • Gemeindebewohner oder Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen
  • Alter: zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 63. Lebensjahr 

Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst als Feuerwehranwärter:

  • Gemeindebewohner oder Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen
  • Alter: zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 21.12.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Stefan Fadinger 08041 8047-14 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernFeuerwehr; Feuerwehrdienst



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