Was erledige ich wo

drucken nach oben

Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, kann auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt werden, das Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch über das Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt.

Beschreibung

Eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union hat und in Deutschland wohnt, kann seit dem 27. April 2012 beantragen, dass in ihr Führungszeugnis auch die Angaben aufgenommen werden, die im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates gespeichert sind.

Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt werden.

Die Meldebehörde leitet den Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter. Dieses bittet den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

Der Herkunftsmitgliedstaat braucht ein Ersuchen um Mitteilung des dortigen Registerinhalts nur nach Maßgabe seines innerstaatlichen Rechts zu beantworten (Art. 7 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten, Abl. L 93 vom 07.04.2009, S. 23). Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bisher (noch) keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die eine Erteilung von Registerinformationen für ein Europäisches Führungszeugnis ermöglichen würden, geschaffen.

Derzeit erteilen nach dem Bundesamt für Justiz vorliegenden Informationen folgende EU-Mitgliedstaaten aufgrund ihres aktuell geltenden innerstaatlichen Rechts keine Auskünfte aus ihrem Strafregister für ein Europäisches Führungszeugnis:

  • Lettland
  • Niederlande
  • Portugal
  • Italien
  • Slowenien
  • Ungarn

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • persönliche Antragstellung (Vorlage von Pass oder Personalausweis)
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

Fristen

Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens nach einer Bearbeitungszeit von 20 Werktagen erteilt werden.

Kosten

17 Euro

Rechtsvorschriften

Links

Verwandte Leistungen


Stand: 10.04.2017

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Christina Frühholz 08041 8047-15 
Martina Scheck 08041 8047-10 
 

zurück   zurück