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Geburt; Beurkundung

Die Geburtsbeurkundung umfasst den genauen Zeitpunkt und den Ort der Geburt sowie die Vornamen, den Familiennamen des Kindes und dessen Eltern.

Beschreibung

Nach Anzeige einer Geburt nimmt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor. Dabei werden folgende Daten über das Kind und seine Eltern eingetragen:

  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vornamen und der Familienname des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch eines Elternteils die jeweilige Religionszugehörigkeit.

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren worden, gilt dieser Mann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Mannes geboren wurde. Ist die Mutter geschieden und ist das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren worden, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter des Kindes im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet, kann das Standesamt bei der Geburtsbeurkundung einen Mann nur dann als Vater eintragen, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Selbes gilt, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zu diesem Zweck ist es möglich, die Vaterschaft bereits vor der Geburtsbeurkundung anzuerkennen. Wird die Vaterschaft nach Abschluss der Geburtsbeurkundung anerkannt, trägt das Standesamt den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

Das zuständige Standesamt erstellt aus dem Geburtenregister auf Antrag Geburtsurkunden, in die die wesentlichen Daten aus dem Geburtenregister über das Kind und seine Eltern übernommen werden. Außerdem können auch beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Geburtenregisters) ausgestellt werden. Mehr dazu siehe "Personenstandsurkunde; Ausstellung" unter "Verwandte Themen".

Voraussetzungen

Die Geburt muss angezeigt werden (weiterführende Informationen siehe "Geburt; Anzeige" unter "Verwandte Themen").

Kosten

Die Beurkundung ist gebührenfrei.

 

Jede Geburtsurkunde ist gebührenpflichtig mit 10,00 Euro. Es können auch zweckgebundene Geburtsurkunden, z. B. für die Vorlage bei der Krankenkasse kostenfrei ausgestellt werden. Weiterführende Informationen dazu siehe "Personenstandsurkunde; Ausstellung" unter "Verwandte Themen".

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 09.03.2017

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Martina Scheck 08041 8047-10 
Franz Pölt 08041 8047-11 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernGeburt; Beurkundung



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