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Gewässer dritter Ordnung; Hochwasserschutz

Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwässern zu begrenzen.

Beschreibung

Von Ihrer Gemeinde erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwässern zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritischen Hochwassermarke.

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Stand: 20.10.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Franz Danner 08041 8047-12 
 

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