Gemeinde Gaißach
Bahnhofstr. 8, 83674 Gaißach
Tel. 08041 / 8047-10
info@gaissach.de
www.gaissach.de
Öffnungszeiten: |
|
Mo. - Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mo. | 13.00 - 18.00 Uhr |
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Gaissach | Online: http://gaissach.de/
Sie sind hier: Rathaus & Politik > Verwaltung > Was erledige ich wo
Ein Wanderlager liegt vor, wenn der Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen feilhält oder Bestellungen auf Waren oder Dienstleistungen aufsucht.
Nach § 56a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll; in der öffentlichen Ankündigung sind die Art der Ware, die vertrieben wird, und der Ort der Veranstaltung anzugeben. Im Zusammenhang mit dem Wanderlager dürfen unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen nicht angekündigt werden.
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden; der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.
Unabhängig von der Wanderlageranzeige besteht die Reisegewerbekartenpflicht, die ebenfalls einzuhalten ist.
Nach § 56a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Anzeige ist in zwei Stücken einzureichen; sie hat zu enthalten
Veranstaltung und Durchführung des Wanderlagers nur mit Reisegewerbekarte.
Bei Nicht-EU-Ausländern: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.
Die Anzeige hat zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Christina Frühholz | 08041 8047-15 | 2 | |
Martina Scheck | 08041 8047-10 | 2 |