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Lebenspartnerschaft; Begründung im In- und Ausland

Eine Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt oder wahlweise vor allen bayerischen Notaren begründet werden. Die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Beschreibung

Standesamtliche oder notarielle Begründung einer Lebenspartnerschaft:

Der Standesbeamte (wahlweise der bayerische Notar) fragt die beiden Partner/Partnerinnen nacheinander, ob sie miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, ist die Lebenspartnerschaft kraft Gesetzes rechtmäßig begründet. Hierbei können bis zu zwei Zeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Gästen bleibt den künftigen Lebenspartnern überlassen.

Die Lebenspartnerschaft wird im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet. Außerdem wird auf Wunsch der Lebenspartner ein Stammbuch ausgehändigt. Das Stammbuch ist eine private Urkundensammlung.

Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland:

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Lebenspartnerschaften auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland begründet werden. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist. Es ist dabei zu beachten, dass ausländische Lebenspartnerschaftsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vom deutschen Standesamt am Wohnort im Vorfeld der Begründung beraten zu lassen. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland. Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.

Voraussetzungen

Bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Inland: vorherige Anmeldung der Lebenspartnerschaft beim Standesamt

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten für die Begründung der Lebenspartnerschaft im Inland richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand (bei Notaren 100,00 €). Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Begründung der Lebenspartnerschaft anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe auch unter "Verwandte Themen" - "Lebenspartnerschaft; Anmeldung").

Für Begründungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 € erhoben.

Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 50,00 Euro an.

Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Klage beim Amtsgericht )

Verwandte Leistungen


Stand: 01.09.2016

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Martina Scheck 08041 8047-10 
Franz Pölt 08041 8047-11 
 

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