Gemeinde Gaißach
Bahnhofstr. 8, 83674 Gaißach
Tel. 08041 / 8047-10
info@gaissach.de
www.gaissach.de
Öffnungszeiten: |
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Mo. - Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mo. | 13.00 - 18.00 Uhr |
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Gemeinde Gaissach | Online: http://gaissach.de/
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Für einen ausreichenden Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden durch die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Zuwendungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR).
Nach dem Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) werden nach Maßgabe des Finanzausgleichgesetzes (FAG) Finanzhilfen zu Investitíonsmaßnahmen an förderfähigen Kindertageseinrichtungen gewährt, soweit Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände die Investitionskosten tragen, (unmittelbar oder in Form eines Baukostenzuschusses).
Der Staat gewährt hierzu Finanzhilfen im Rahmen der für den kommunalen Finanzausgleich (siehe "Verwandte Themen") bereitgestellten Mittel.
Die Gewährung der Finanzhilfen setzt voraus, dass
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Annemarie Hartl | 08041 8047-16 | 5 | |
Johann Fischhaber | 08041 8047-13 | 5 |